Du planst eine Auswanderung in die Schweiz und möchtest als Fachkraft dort beruflich neu durchstarten? Kein Wunder – die Schweiz lockt mit hervorragenden Gehältern, hoher Lebensqualität und einer starken Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften. Doch bevor du deinen neuen Job in Zürich, Genf oder Bern antrittst, musst du eine wichtige Hürde nehmen: die Arbeitserlaubnis Schweiz. In diesem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, wie du als deutsche Fachkraft eine Arbeitsbewilligung erhältst, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie du typische Fallstricke vermeidest.
Gefragte und gut bezahlte Berufe in der Schweiz
Die Schweizer Wirtschaft sucht händeringend nach Fachkräften in vielen Branchen. Besonders gefragt sind derzeit Spezialistinnen und Spezialisten im Gesundheitswesen, Bauwesen, Elektrobranche sowie IT und Ingenieurwesen (Job-Room). Auch in Bereichen wie Einzelhandel, Gastronomie, Sozialsektor und Handwerk gibt es viele offene Stellen.
Arbeitserlaubnis (Arbeitsvisum) in der Schweiz: Regeln für EU-Bürger
Als Bürger der EU profitierst du von der Personenfreizügigkeit mit der Schweiz (Staatssekretariat für Migration). Dennoch benötigst du eine Aufenthaltsbewilligung, die du bei deiner Wohngemeinde beantragen musst. Innerhalb von 14 Tagen nach deiner Einreise musst du dich anmelden und deinen Arbeitsvertrag vorlegen.
Schritt-für-Schritt: So beantragst du deine Arbeitserlaubnis
- Jobsuche und Stellenzusage: Nutze Jobportale wie GrüeeziJobs, um eine passende Stelle zu finden.
- Umzug und Anmeldung: Melde dich innerhalb von 14 Tagen nach Einreise bei der Gemeinde an (ch.ch).
- Bewilligung erhalten: Nach der Prüfung deiner Unterlagen erhältst du deine Aufenthaltsbewilligung.
Voraussetzungen für die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz
- Gültiger Pass oder Personalausweis aus der EU/EFTA (Staatssekretariat für Migration).
- Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Arbeitgeber (ch.ch).
- Schweizer Wohnadresse erforderlich (ch.ch).
- Nachweis über finanzielle Mittel bei Arbeitssuche (Staatssekretariat für Migration).
- Abschluss einer Schweizer Krankenversicherung innerhalb von 3 Monaten (Bundesamt für Gesundheit).
Häufige Fallstricke und wie du sie vermeidest
- Zu späte Anmeldung: Melde dich spätestens 14 Tage nach Einreise an (ch.ch).
- Arbeitsbeginn ohne Bewilligung: Starte deinen Job nicht ohne Anmeldung (Staatssekretariat für Migration).
- Unvollständige Unterlagen: Stelle sicher, dass du alle notwendigen Dokumente mitbringst.
- Krankenversicherung vergessen: Schließe eine Schweizer Krankenversicherung ab (Bundesamt für Gesundheit).
Sonderfall: Arbeiten als Grenzgänger
Falls du in Deutschland wohnen bleiben möchtest, aber in der Schweiz arbeiten willst, benötigst du eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G). Diese ist erforderlich, wenn du mindestens einmal pro Woche an deinen Hauptwohnsitz in Deutschland zurückkehrst (Staatssekretariat für Migration).

